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   LSG Hamburg, 10.07.2017 - L 2 AL 13/17   

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LSG Hamburg, 10.07.2017 - L 2 AL 13/17 (https://dejure.org/2017,47171)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 10.07.2017 - L 2 AL 13/17 (https://dejure.org/2017,47171)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 10. Juli 2017 - L 2 AL 13/17 (https://dejure.org/2017,47171)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Hamburg, 07.12.2016 - L 2 AL 7/16

    Anspruch auf Neubescheidung eines Antrags auf Gründungszuschuss zur Vorbereitung

    Auszug aus LSG Hamburg, 10.07.2017 - L 2 AL 13/17
    Die subjektive Verfügbarkeit ist eine innere Tatsache, deren Fehlen lediglich dann anzunehmen ist, wenn der Betreffende durch sein Verhalten begründete Anhaltspunkte dafür gegeben hat, dass er sich willkürlich nur auf einen Teil seiner objektiven Möglichkeiten beschränkt (Senatsurteil vom 7. Dezember 2016 - L 2 AL 7/16, juris, Rn. 31; Valgolio in Hauck/Noftz, SGB, 05/15, § 138 SGB III, Rn. 279, 280).

    Der Senat hat bereits entschieden, dass das Erreichen eines "point of no return" (d.h. eines Stadiums der Vorbereitungshandlungen, ab dem sich die Existenzgründung nur noch unter Inkaufnahme erheblicher wirtschaftlicher Nachteile rückgängig machen lässt [zu einer vergleichbaren Konstellation bereits Urteil des Senats vom 23. September 2015 - L 2 AL 57/13, juris]) die Bereitschaft, eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende zumutbare Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des in Betracht kommenden Arbeitsmarktes anzunehmen und auszuüben, entfallen lässt und auf diese Weise - wie sich aus § 138 Abs. 5 Nrn. 3 und 1 SGB III ergibt - die Annahme von Verfügbarkeit und damit gemäß § 138 Abs. 1 Nr. 3 SGB III auch von Arbeitslosigkeit ausschließt (Senatsurteile vom 3. Februar 2016 - L 2 AL 23/15, juris, Rn. 48, vom 29. Juni 2016 - L 2 AL 27/16, juris, Rn. 36, und vom 7. Dezember 2016 - L 2 AL 7/16, juris, Rn. 27).

    Weiterhin wären, da Gegenstand der Beschäftigungssuche nach § 138 Abs. 5 Nr. 1 SGB III nur eine Beschäftigung sein kann, die nach § 140 SGB III zumutbar ist, und da § 140 SGB III zwar nicht das Qualifikations-, wohl aber nach Maßgabe seines Abs. 3 das Entgeltniveau schützt, für den Kläger am 4. Januar 2016 jedenfalls nur solche Beschäftigungen in Frage gekommen, die ganz überwiegend nicht nur tageweise verrichtet werden (vgl. zu einem ähnlichen Lebenssachverhalt Senatsurteil vom 7. Dezember 2016 - L 2 AL 7/16, juris, Rn. 32).

    Anders als in seinem Urteil vom 7. Dezember 2016 (Az. L 2 AL 7/16) weicht der Senat vorliegend nicht vom obiter dictum des Bundessozialgerichts in dessen Urteil vom 5. Mai 2010 (Az. B 11 AL 11/09 R, SozR 4-4300 § 57 Nr. 6 = juris, Rn. 26) zur Frage der Auslegung des Begriffs "Arbeitslosigkeit" im Rahmen der Vorschriften über den Gründungszuschuss ab, sondern prüft die Voraussetzungen eines Alg-Anspruchs angesichts eindeutiger gesetzlicher Vorgaben.

  • LSG Hamburg, 10.07.2017 - L 2 AL 14/17

    Arbeitslosengeld; Berufung; Nichterreichen der Berufungssumme

    Auszug aus LSG Hamburg, 10.07.2017 - L 2 AL 13/17
    Die hiergegen am 4. Mai 2017 eingelegte Berufung (Az. L 2 AL 14/17), die der Kläger dahingehend konkretisiert hat, er begehre Alg für den 4. Januar 2016, verwarf der Senat durch Urteil vom 10. Juli 2017 als unzulässig.

    Im Berufungsverfahren mit dem Aktenzeichen L 2 AL 14/17 trägt der Kläger insoweit ergänzend vor, das Sozialgericht habe unzutreffend nur seine Verfügbarkeit am 4. Januar 2016 im Blick gehabt und nicht berücksichtigt, dass er bereits ab dem 12. Oktober 2015 unwiderruflich freigestellt gewesen sei.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Prozessakte sowie die beigezogene Verwaltungsakte sowie auf Prozess- und Verwaltungsakte im Berufungsverfahren mit dem Aktenzeichen L 2 AL 14/17 verwiesen.

    Indem der Kläger im Berufungsverfahren mit dem Aktenzeichen L 2 AL 14/17 klargestellt hat, dass er dort allein einen Alg-Anspruch für den 4. Januar 2016 begehrt, hat er an seinem Rechtsmittel gegen die Ablehnung von Alg für die Zeit bis einschließlich zum 3. Januar 2016 nicht mehr festgehalten.

  • BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 11/09 R

    Gründungszuschuss nicht nur bei nahtlosem Anschluss an Arbeitslosengeld

    Auszug aus LSG Hamburg, 10.07.2017 - L 2 AL 13/17
    Das Bundessozialgericht hat zur Vorgängervorschrift in § 57 SGB III (in der bis zum 31. März 2012 geltenden Fassung) bereits entschieden, dass mit "Anspruch" nicht lediglich ein (nach § 118 Abs. 1 SGB III a.F., jetzt § 136 SGB III) entstandenes und fortbestehendes Stammrecht gemeint ist, sondern das Vorliegen der materiellen Voraussetzungen eines konkreten Zahlungsanspruchs (zu alledem BSG, Urteil vom 5. Mai 2010 - B 11 AL 11/09 R, SozR 4-4300 § 57 Nr. 6; BSG, Beschluss vom 23. Oktober 2014 - B 11 AL 52/14 B, SozR 4-1500 § 141 Nr. 3).

    Anders als in seinem Urteil vom 7. Dezember 2016 (Az. L 2 AL 7/16) weicht der Senat vorliegend nicht vom obiter dictum des Bundessozialgerichts in dessen Urteil vom 5. Mai 2010 (Az. B 11 AL 11/09 R, SozR 4-4300 § 57 Nr. 6 = juris, Rn. 26) zur Frage der Auslegung des Begriffs "Arbeitslosigkeit" im Rahmen der Vorschriften über den Gründungszuschuss ab, sondern prüft die Voraussetzungen eines Alg-Anspruchs angesichts eindeutiger gesetzlicher Vorgaben.

  • BSG, 23.10.2014 - B 11 AL 52/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindung an rechtskräftiges Urteil -

    Auszug aus LSG Hamburg, 10.07.2017 - L 2 AL 13/17
    Das Bundessozialgericht hat zur Vorgängervorschrift in § 57 SGB III (in der bis zum 31. März 2012 geltenden Fassung) bereits entschieden, dass mit "Anspruch" nicht lediglich ein (nach § 118 Abs. 1 SGB III a.F., jetzt § 136 SGB III) entstandenes und fortbestehendes Stammrecht gemeint ist, sondern das Vorliegen der materiellen Voraussetzungen eines konkreten Zahlungsanspruchs (zu alledem BSG, Urteil vom 5. Mai 2010 - B 11 AL 11/09 R, SozR 4-4300 § 57 Nr. 6; BSG, Beschluss vom 23. Oktober 2014 - B 11 AL 52/14 B, SozR 4-1500 § 141 Nr. 3).

    Die bindende Verneinung eines Alg-Anspruchs in einem anderen Verfahren ist auch für den Anspruch auf Gründungszuschuss zwingend zu beachten (BSG, Beschluss vom 23. Oktober 2014 - B 11 AL 52/14 B, SozR 4-1500 § 141 Nr. 3 = juris, Rn. 8).

  • BSG, 31.10.2007 - B 14/11b AS 63/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 10.07.2017 - L 2 AL 13/17
    Selbst wenn der Beklagten ein Beratungsfehler anzulasten wäre, scheiterte ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch daran, dass eine Ersetzung tatsächlicher Umstände, denen gestaltende Entscheidungen des Betroffenen zugrunde liegen, nicht in Betracht kommt (vgl. insbesondere BSG, Urteil vom 31. Oktober 2007 - B 14/11b AS 63/06 R, SozR 4-1200 § 14 Nr. 10: Abrede mit einem Dritten).
  • LSG Hamburg, 29.06.2016 - L 2 AL 27/16

    Anspruch auf einen Gründungszuschuss für eine selbstständige hauptberufliche

    Auszug aus LSG Hamburg, 10.07.2017 - L 2 AL 13/17
    Der Senat hat bereits entschieden, dass das Erreichen eines "point of no return" (d.h. eines Stadiums der Vorbereitungshandlungen, ab dem sich die Existenzgründung nur noch unter Inkaufnahme erheblicher wirtschaftlicher Nachteile rückgängig machen lässt [zu einer vergleichbaren Konstellation bereits Urteil des Senats vom 23. September 2015 - L 2 AL 57/13, juris]) die Bereitschaft, eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende zumutbare Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des in Betracht kommenden Arbeitsmarktes anzunehmen und auszuüben, entfallen lässt und auf diese Weise - wie sich aus § 138 Abs. 5 Nrn. 3 und 1 SGB III ergibt - die Annahme von Verfügbarkeit und damit gemäß § 138 Abs. 1 Nr. 3 SGB III auch von Arbeitslosigkeit ausschließt (Senatsurteile vom 3. Februar 2016 - L 2 AL 23/15, juris, Rn. 48, vom 29. Juni 2016 - L 2 AL 27/16, juris, Rn. 36, und vom 7. Dezember 2016 - L 2 AL 7/16, juris, Rn. 27).
  • LSG Bayern, 30.09.2015 - L 10 AL 278/14

    Arbeitsbereitschaft, Verfügbarkeit

    Auszug aus LSG Hamburg, 10.07.2017 - L 2 AL 13/17
    Einer Erklärung des Betroffenen, sich den Vermittlungsbemühungen der Beklagten uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen (wie sie auch in Form einer Eingliederungsvereinbarung erfolgen kann), kommt insoweit lediglich Indizwirkung zu (dazu Bayerisches LSG, Urteil vom 30. September 2015 - L 10 AL 278/14, juris, Rn. 16).
  • LSG Hamburg, 03.02.2016 - L 2 AL 23/15

    Gründungszuschuss - Aufnahmezeitpunkt der selbständigen Tätigkeit - Restanspruch

    Auszug aus LSG Hamburg, 10.07.2017 - L 2 AL 13/17
    Der Senat hat bereits entschieden, dass das Erreichen eines "point of no return" (d.h. eines Stadiums der Vorbereitungshandlungen, ab dem sich die Existenzgründung nur noch unter Inkaufnahme erheblicher wirtschaftlicher Nachteile rückgängig machen lässt [zu einer vergleichbaren Konstellation bereits Urteil des Senats vom 23. September 2015 - L 2 AL 57/13, juris]) die Bereitschaft, eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende zumutbare Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des in Betracht kommenden Arbeitsmarktes anzunehmen und auszuüben, entfallen lässt und auf diese Weise - wie sich aus § 138 Abs. 5 Nrn. 3 und 1 SGB III ergibt - die Annahme von Verfügbarkeit und damit gemäß § 138 Abs. 1 Nr. 3 SGB III auch von Arbeitslosigkeit ausschließt (Senatsurteile vom 3. Februar 2016 - L 2 AL 23/15, juris, Rn. 48, vom 29. Juni 2016 - L 2 AL 27/16, juris, Rn. 36, und vom 7. Dezember 2016 - L 2 AL 7/16, juris, Rn. 27).
  • LSG Hamburg, 23.09.2015 - L 2 AL 57/13

    Gewährung eines Gründungszuschusses für einen Rechtsanwalt

    Auszug aus LSG Hamburg, 10.07.2017 - L 2 AL 13/17
    Der Senat hat bereits entschieden, dass das Erreichen eines "point of no return" (d.h. eines Stadiums der Vorbereitungshandlungen, ab dem sich die Existenzgründung nur noch unter Inkaufnahme erheblicher wirtschaftlicher Nachteile rückgängig machen lässt [zu einer vergleichbaren Konstellation bereits Urteil des Senats vom 23. September 2015 - L 2 AL 57/13, juris]) die Bereitschaft, eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende zumutbare Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des in Betracht kommenden Arbeitsmarktes anzunehmen und auszuüben, entfallen lässt und auf diese Weise - wie sich aus § 138 Abs. 5 Nrn. 3 und 1 SGB III ergibt - die Annahme von Verfügbarkeit und damit gemäß § 138 Abs. 1 Nr. 3 SGB III auch von Arbeitslosigkeit ausschließt (Senatsurteile vom 3. Februar 2016 - L 2 AL 23/15, juris, Rn. 48, vom 29. Juni 2016 - L 2 AL 27/16, juris, Rn. 36, und vom 7. Dezember 2016 - L 2 AL 7/16, juris, Rn. 27).
  • LSG Hamburg, 10.07.2017 - L 2 AL 14/17

    Arbeitslosengeld; Berufung; Nichterreichen der Berufungssumme

    Es sehe das Klagebegehren im vorliegenden Verfahren und das im Berufungsverfahren mit dem Aktenzeichen L 2 AL 13/17 als miteinander verbunden an.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Prozessakte sowie die beigezogene Verwaltungsakte sowie auf Prozess- und Verwaltungsakte im Berufungsverfahren mit dem Aktenzeichen L 2 AL 13/17 verwiesen.

  • LSG Hamburg, 15.10.2018 - L 2 AL 17/18

    Arbeitslosenversicherung: Gewährung eines Gründungszuschusses; Bezug von

    Dem hat sich der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung angeschlossen (vgl. nur Landessozialgericht Hamburg, Urteile vom 14. Juni 2017 - L 2 AL 64/16 - und 10. Juli 2017 - L 2 AL 9/17 und L 2 AL 13/17, jeweils juris).
  • LSG Hamburg, 12.06.2023 - L 2 AL 40/22
    Die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit betreffe jedoch nicht die zweckmäßige und vorteilhafte Gestaltung oder Wahrnehmung der Leistungsangelegenheit, sondern stelle ein leistungsbegründendes Ereignis für den Gründungszuschuss dar (Hinweis auf LSG Hamburg, Urteil vom 10. Juli 2017 - L 2 AL 13/17).
  • LSG Hamburg, 12.07.2023 - L 2 AL 40/22

    Voraussetzungen der Bewilligung eines Gründungszuschusses

    Die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit betreffe jedoch nicht die zweckmäßige und vorteilhafte Gestaltung oder Wahrnehmung der Leistungsangelegenheit, sondern stelle ein leistungsbegründendes Ereignis für den Gründungszuschuss dar (Hinweis auf LSG Hamburg, Urteil vom 10. Juli 2017 - L 2 AL 13/17).
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